Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2022
Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie erhält zum 01.07.2022 im Bereich der Podologie Änderungen.
Hierbei handelt es sich um die Aufnahme der Behandlung von eingewachsenen Nägeln (Unguis Incarnatus) mittels Nagelkorrekturspangen. In den Abschnitten „II. Maßnahmen der Podologischen Therapie“ werden hierfür zwei neue Diagnosegruppen – UI 1 und UI 2 – aufgenommen.