Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.04.2022
Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie erhält zum 01.04.2022 einige Änderungen.
Mit dem neuen Beschluss ist die Heilmittelbehandlung per Teletherapie in Kraft getreten.
I. Es wurden Anpassungen in der Heilmittel-Richtlinie vorgenommen und mehrere Absätze und Paragraphe eingefügt.
II. Die Anlage 3 der Heilmittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:
Angabe auf der Verordnung | Änderung nur mit erneuter Unterschrift des Verordners und Datumsangabe |
Änderung nur im Einvernehmen mit Verordner ohne erneute Unterschrift |
Änderung nach Information an Verordner ohne erneute Unterschrift d. Verordners |
m. bei Änderung eines Ausschlusses telemedizinischer Leistungen nach § 16 Absatz 8 | x |
III. Im Bereich Ergotherapie gibt es weitere ergänzende Heilmittel.
IV. Die Zuordnung für besondere Verordnungsbedarfe wurden ergänzt:
ICD-10-Code | Diagnose | Hinweis / Spezifikation zur Diagnose | Physiotherapie | Ergotherapie | Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie |
U09.9 | WS, AT | SB1, PS2, PS3 |