Heilmittelkatalog

Wesentlicher Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie ist der Heilmittelkatalog.

Er beschreibt, welche Heilmittel in welchen Mengen bei welchen Diagnosen (Diagnosengruppen) im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen.

Der Regelfall betrachtet dabei den, bezüglich Erkrankung und Krankheitsverlauf, typischen Patienten. Für diesen gilt der Heilmittelkatalog als Leitfaden zur Verordnung. Die durch den Katalog vorgegebenen Heilmittel und verordnungsfähigen Mengen basieren auf Erfahrungswerten aus der Praxis.

Für die direkte Anwendung als Nachschlagewerk bzw. Arbeitshilfsmittel in der Praxis ist der eher formal-juristisch zusammengestellte Heilmittelkatalog im Originaltext nur bedingt geeignet. Den Originaltext finden Sie unter „Richtlinie und Gesetzestexte“.

Der Heilmittelkatalog von IntelliMed im Buchformat bildet den originalen Heilmittelkatalog exakt ab. Durch die Art der Gliederung und der Gestaltung ist dieser jedoch gegenüber dem eher „juristisch“ formuliertem Original-Katalog leichter zu erschließen und dadurch im Alltag einfacher einzusetzen.