Verordnungsvordrucke
Für die Verordnung von Heilmitteln bestehen spezielle Vordrucke.
Vom Arzt ist nur die Vorderseite auszufüllen.
Auf der Rückseite dieses Blatts unterschreibt der Patient/Versicherte den Erhalt der Leistung.
Für die Verordnung von Maßnahmen der
- Physiotherapie
- Podologische Therapie
- Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
- Ergotherapie
- Ernährungstherapie
gibt es einen gemeinsamen Verordnungsvordruck.
Eine Abbildung des Vordrucks finden Sie unter der Rubrik „Hinweise zur Verordnung“.