Verordnungsvordrucke

Für die Verordnung von Heilmitteln bestehen spezielle Vordrucke.

Vom Arzt ist nur die Vorderseite auszufüllen.

Auf der Rückseite dieses Blatts unterschreibt der Patient/Versicherte den Erhalt der Leistung.

Für die Verordnung von Maßnahmen der

  • Physiotherapie
  • Podologische Therapie
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungstherapie

gibt es einen gemeinsamen Verordnungsvordruck.

Eine Abbildung des Vordrucks finden Sie unter der Rubrik „Hinweise zur Verordnung“.