Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) zum 01.01.2021

Für die Bereiche Physiotherapie wurden vier Diagnosegruppen in der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte definiert:

  • CD - Craniomandibuläre Störungen
  • ZNSZ - Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS
  • CSZ - Chronifiziertes Schmerzsyndrom
  • LYZ1 - Lymphabflussstörungen

Heilmittel, die gemäß dem Katalog verordnet werden dürfen:
KG, KG-ZNS, KG-ZNS-Kinder, MT, ÜB, MLD-30, MLD-45, WT, KT, ET

Im Bereich Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie wurden drei Diagnosegruppen definiert:

  • SPZ - Störungen des Sprechens
  • SCZ - Störungen des oralen Schluckaktes
  • OFZ - Orofaziale Funktionsstörungen

Heilmittel, die gemäß dem Katalog verordnet werden dürfen:
Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie 30, 45 oder 60 Minuten.

Weitere Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte sind:

Verordnungsfall
Die bisherige Regelfall-Systematik, das heißt die Erst- und Folgeverordnung sowie die Verordnung außerhalb des Regelfalls, wird durch nur noch einen Verordnungsfall inklusive der orientierenden Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge) ersetzt. Die Verordnungsmenge je Diagnose wird durch die Höchstmenge je Verordnung begrenzt.

Langfristiger Heilmittelbedarf
Im Gegensatz zu der vertragsärztlichen Richtlinie wurde für den zahnärztlichen Bereich keine Diagnoseliste mit Indikationen für den langfristigen Heilmittelbedarf beschlossen. Die Krankenkasse prüft hier auf Antrag des Versicherten, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt.

Gruppentherapie
Abweichend zur vertragsärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist bei den zahnärztlichen Indikationen keine Gruppentherapie vorgesehen.

Vorrangige und ergänzende Heilmittel
Es wird unterschieden in vorrangige und ergänzende Heilmittel. Die Zahnärztin/der Zahnarzt wählt ein vorrangiges Heilmittel aus, mit dem das Therapieziel voraussichtlich am besten zu erreichen ist. Soweit medizinisch erforderlich, kann die Zahnärztin/der Zahnarzt zusätzlich ein ergänzendes Heilmittel verordnen.

Neue Verordnungsvordrucke
Die neue zahnärztliche Heilmittelverordnung im Format DIN A4 umfasst einen gemeinsamen Vordruck für „Physiotherapie“ sowie für „Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie“. Der Vordruck enthält alle möglichen Heilmittel sowie die Frequenz zum Ankreuzen. Der Vordruck enthält zudem zwei Felder für ICD-10-Codes, die aber aktuell nicht befüllt werden müssen, da über die Anwendung der ICD-Klassifikation im zahnärztlichen Bereich noch nicht entschieden ist.