Erweiterte Diagnosenliste zum „Langfristigen Heilmittelbedarf“

Zum 30.05.2017 ist eine erweiterte Diagnosenliste zum „Langfristigen Heilmittelbedarf“ in Kraft getreten.

Die Änderung beinhaltet, dass Lymphödeme ab Stadium II zukünftig als Diagnosen gelten, bei denen von vornherein von einem „Langfristigen Heilmittelbedarf“ auszugehen ist. Damit entfällt ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Bislang war dies nur für Patienten mit Lymphödemen des Stadium III vorgesehen.

Die Erweiterung umfasst folgende Diagnosen (ICD-10):