Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2021
Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie erhält zum 01.07.2021 einige Änderungen.
Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde um sieben zusätzliche Krankheitsbilder erweitert. Folgende Indikationen werden zum 01.07.2021 in die Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen:
G61.0 | Guillain-Barré-Syndrom |
G91.2- | Normaldruckhydrozephalus |
Q79.6 | Ehlers-Danlos-Syndrom |
Q78.0 | Osteogenesis imperfecta |
Q87.2 | angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten |
T20.3- ff | Verbrennungen oder Verätzungen 3. Grades |
M36.2 | Arthropathia haemophilica. |
Außerdem werden für die Diagnosegruppen PS2 und PS3 die verordnungsfähigen Höchstmengen je Heilmittelverordnung von 10 auf 20 Einheiten erhöht. Auch diese Änderung ist zum 01.07.2021 gültig.
Falls Sie den Heilmittelkatalog auf Basis der Heilmittel-Richtlinie mit Gültigkeit zum 01.01.2021 bereits besitzen, bieten wir Ihnen ergänzend eine Übersicht aller Änderungen zum 01.07.2021 als kostenlosen PDF-Download an.
Die Auslieferung der aktualisierten Fassung erfolgt ab Anfang Juli 2021.