Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2021

Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie erhält zum 01.07.2021 einige Änderungen.

Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde um sieben zusätzliche Krankheitsbilder erweitert. Folgende Indikationen werden zum 01.07.2021 in die Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen:

G61.0      Guillain-Barré-Syndrom
G91.2- Normaldruckhydrozephalus
Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom
Q78.0 Osteogenesis imperfecta
Q87.2 angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten
T20.3- ff Verbrennungen oder Verätzungen 3. Grades
M36.2 Arthropathia haemophilica.

Außerdem werden für die Diagnosegruppen PS2 und PS3 die verordnungsfähigen Höchstmengen je Heilmittelverordnung von 10 auf 20 Einheiten erhöht. Auch diese Änderung ist zum 01.07.2021 gültig.

Falls Sie den Heilmittelkatalog auf Basis der Heilmittel-Richtlinie mit Gültigkeit zum 01.01.2021 bereits besitzen, bieten wir Ihnen ergänzend eine Übersicht aller Änderungen zum 01.07.2021 als kostenlosen PDF-Download an.

Die Auslieferung der aktualisierten Fassung erfolgt ab Anfang Juli 2021.