Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2020

Die Heilmittel-Richtlinie in der Fassung vom 19.09.2019 mit Gültigkeit ab 01.01.2020 wurde um die Aufnahme des Lipödem als Erkrankung der Diagnosegruppe LY2 geändert.

Zudem wurde die Indikation in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufgenommen. Die neue Diagnoseliste der KBV zum besonderen Verordnungsbedarf ist auf der Homepage der KBV (www.kbv.de) veröffentlicht.

Die Änderungen umfassen den Heilmittelkatalog sowie den Text der Heilmittel-Richtlinie 2020. Diese sind hier zusammengefasst und durch Hervorhebung markiert: