Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.07.2021

Die aktuelle Heilmittel-Richtlinie erhält zum 01.07.2021 einige Änderungen.

Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf wurde um sieben zusätzliche Krankheitsbilder erweitert. Folgende Indikationen werden zum 01.07.2021 in die Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen:

G61.0     Guillain-Barré-Syndrom
G91.2-Normaldruckhydrozephalus
Q79.6Ehlers-Danlos-Syndrom
Q78.0Osteogenesis imperfecta
Q87.2angeborene Fehlbildungssyndrome mit vorwiegender Beteiligung der Extremitäten
T20.3- ffVerbrennungen oder Verätzungen 3. Grades
M36.2Arthropathia haemophilica.

Außerdem werden für die Diagnosegruppen PS2 und PS3 die verordnungsfähigen Höchstmengen je Heilmittelverordnung von 10 auf 20 Einheiten erhöht. Auch diese Änderung ist zum 01.07.2021 gültig.

Falls Sie den Heilmittelkatalog auf Basis der Heilmittel-Richtlinie mit Gültigkeit zum 01.01.2021 bereits besitzen, bieten wir Ihnen ergänzend eine Übersicht aller Änderungen zum 01.07.2021 als kostenlosen PDF-Download an.

Die Auslieferung der aktualisierten Fassung erfolgt ab Anfang Juli 2021.

Leicht schräg abgebildetes Cover des Buches Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog Stand Oktober 2024 vor einem roten Kreis.

Der Heilmittelkatalog als Buch

Mit diesem Buch wurden die eher juristisch formulierten Heilmittel-Richtlinien bzw. der Heilmittelkatalog zu einer zuverlässigen und verständlichen Arbeitshilfe aufbereitet.

  • Alle Informationen des Richtlinientextes verständlich und übersichtlich dargestellt
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