Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 01.01.2025

Jährliche Anpassung gemäß § 1a der Heilmittel-Richtlinie (BAnz AT 20.11.2024 B3)

Mit Inkrafttreten zum 01.01.2025 wurde die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf in Anlage 2 im Bereich „Erkrankungen des Nervensystems“ angepasst.

Dabei wurde der ICD-10-Code G71.0 durch G71.0- ersetzt.

Alle Änderungen

In der Historie finden Sie die Änderungen der Heilmittel‑Richtlinie im Überblick – mit den jeweils gültigen Neuerungen und ihren Inkrafttretensdaten.

Der Heilmittelkatalog als Buch

Mit diesem Buch wurden die eher juristisch formulierten Heilmittel-Richtlinien bzw. der Heilmittelkatalog zu einer zuverlässigen und verständlichen Arbeitshilfe aufbereitet.

  • Alle Informationen des Richtlinientextes verständlich und übersichtlich dargestellt
  • Ausgefallenen doppelten Registerstanzung für eine einfache Nutzung
  • Ausführlicher Einführung in die Verwendung der Verordnungsvordrucke