Jährliche Anpassung gemäß § 1a der Heilmittel-Richtlinie (BAnz AT 20.11.2024 B3)
Mit Inkrafttreten zum 01.01.2025 wurde die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf in Anlage 2 im Bereich „Erkrankungen des Nervensystems“ angepasst.
Dabei wurde der ICD-10-Code G71.0 durch G71.0- ersetzt.
In der Historie finden Sie die Änderungen der Heilmittel‑Richtlinie im Überblick – mit den jeweils gültigen Neuerungen und ihren Inkrafttretensdaten.

Der Heilmittelkatalog als Buch
Mit diesem Buch wurden die eher juristisch formulierten Heilmittel-Richtlinien bzw. der Heilmittelkatalog zu einer zuverlässigen und verständlichen Arbeitshilfe aufbereitet.
