Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 05.08.2025

Anpassung infolge des Psychotherapeutengesetzes

Mit Inkrafttreten zum 05.08.2025 wurde § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b der Heilmittel-Richtlinie an das Psychotherapeutengesetz angepasst. (BAnz AT 04.08.2025 B3)

§ 1 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b wird wie folgt geändert:

  • Im ersten Spiegelstrich wird die Angabe „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
  • Im zweiten Spiegelstrich wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
  • Nach dem zweiten Spiegelstrich werden folgende Spiegelstriche eingefügt:
    „– Fachpsychotherapeutinnen für Erwachsene oder Fachpsychotherapeuten für Erwachsene,
    – Fachpsychotherapeutinnen für Kinder und Jugendliche oder Fachpsycho­therapeuten für Kinder und Jugendliche sowie
    – Fachpsychotherapeutinnen für Neuropsychologische Psychotherapie oder Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie“
  • Der Klammerzusatz wird durch den folgenden Klammerzusatz ersetzt: „(im Folgenden bezeichnet als Vertragspsychotherapeutinnen und Vertrags­psychotherapeuten)“
  • Nach dem Klammerzusatz wird ein Punkt eingefügt.

Alle Änderungen

In der Historie finden Sie die Änderungen der Heilmittel‑Richtlinie im Überblick – mit den jeweils gültigen Neuerungen und ihren Inkrafttretensdaten.

Der Heilmittelkatalog als Buch

Mit diesem Buch wurden die eher juristisch formulierten Heilmittel-Richtlinien bzw. der Heilmittelkatalog zu einer zuverlässigen und verständlichen Arbeitshilfe aufbereitet.

  • Alle Informationen des Richtlinientextes verständlich und übersichtlich dargestellt
  • Ausgefallenen doppelten Registerstanzung für eine einfache Nutzung
  • Ausführlicher Einführung in die Verwendung der Verordnungsvordrucke