Änderung der Heilmittel-Richtlinie zum 30.05.2017

Erweiterte Diagnosenliste zum langfristigen Heilmittelbedarf“

Zum 30.05.2017 ist eine erweiterte Diagnosenliste zum „Langfristigen Heilmittelbedarf“ in Kraft getreten.

Die Änderung beinhaltet, dass Lymphödeme ab Stadium II zukünftig als Diagnosen gelten, bei denen von vornherein von einem „Langfristigen Heilmittelbedarf“ auszugehen ist. Damit entfällt ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Bislang war dies nur für Patienten mit Lymphödemen des Stadium III vorgesehen.

Die Erweiterung umfasst folgende Diagnosen (ICD-10):

Tabelle mit dem Titel „Erkrankungen des Lymphsystems“. Aufgeführt sind ICD-Codes und Diagnosen zu Lymphödemen, unter anderem an oberen und unteren Extremitäten, nach Mastektomie, nach medizinischen Maßnahmen am axillären und inguinalen Lymphabflussgebiet sowie hereditäre Lymphödeme.
Leicht schräg abgebildetes Cover des Buches Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog Stand Oktober 2024 vor einem roten Kreis.

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